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P-Konto und mehr
Aufgrund des massiv steigenden Interesses vieler Menschen an den finanzökonomischen Entwicklungen in Deutschland haben wir uns entschlossen, eine eigene Diskussionsplattform für praxistaugliche Lösungen zu schaffen. Dieses Forum ist am 27.05.2010 gestartet.
Forum Themen Beiträge Letzter Beitrag
Forum enthält keine neuen Beiträge Euro-Umtausch-Konto in Silber statt Gold
Die Geldentwertung ist wieder einmal in vollem Gange. Fuehrende Finanzwissenschaftler sprechen sogar von der oekonomischen Atomgefahr. Gut beraten ist, wer in Sachwerte statt in wertlose Papieschnipsel investiert. Der Euro ist nicht einmal eine vollwertige Banknote, da er kaum physischen Gegenwert (z.B. Edelmetalle) besitzt. Handeln Sie jetzt und informieren Sie sich ueber Moeglichkeiten, die Ihnen bestimmte Berater freiwillig wohl nicht erzaehlen wuerden. Mit unserem Konzept ist es moeglich, der Inflation zu entkommen und selbst zu verdienen; z.B. mit einer Taetigkeit als zertifizierter Edelmetallberater. Dass Geld keine Werte beinhaltet, ist den wenigsten Menschen bewusst. Hier finden Sie den Ausweg aus dem kuenstlichen Kreislauf von Inflation und Waehrungsreformen. Neu: jetzt mit Anlegernotruf und P-Konto!

Forenkataloge: Forum Katalog

1 1 Silber statt Papierschnip...
27.05.2010 21:57
von konkursprivileg
Forum enthält keine neuen Beiträge Pfändungsschutz für Jedermann
Die Reform der Kontopfaendung Ab dem 01.07.2010 tritt das Gesetz zur Reform des Kontopfaendungsschutzes in Kraft. Bestehende Girokonten in Deutschland können als sogenanntes „Pfaendungsschutzkonto“ („P-Konto“) gefuehrt werden. Ein Kontoguthaben in Hoehe des Pfaendungsfreibetrages des § 850c ZPO (985,15 €) wird nicht von einer Pfaendung erfasst („Basispfaendungsschutz“). Das bedeutet, dass aus diesem Betrag Ueberweisungen, Lastschriften, Barabhebungen, Dauerauftraege etc. getaetigt werden koennen. Der Pfaendungsschutz auf dem P-Konto ist vorrangig gegenueber dem herkoemmlichen Kontopfaendungsschutz, der auch in Zukunft erhalten bleiben soll. Die Reform schafft einen besseren und effektiveren Pfaendungsschutz für saemtliche Einkuenfte selbststaendig taetiger Personen, da das kuenftige Recht Einkuenfte aus selbstaendiger Taetigkeit wie Arbeitseinkommen und Sozialleistungen beruecksichtigt. Hier koennen Sie sich das P-Konto bescheinigen lassen!
3 3 Kein P-Konto vor dem 01.0...
27.05.2010 21:25
von konkursprivileg

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